Personalia
- Studium in Bochum
- Erstes juristisches Staatsexamen 1993
- Zweites juristisches Staatsexamen 1996
- Tätig als selbständiger Rechtsanwalt seit 1996
- Tätig als Notar seit 2016
- Fachanwalt für Familienrecht seit 1999
- Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2013
- Erfolgreich absolvierte Fachanwaltslehrgänge gem. §§ 4, 4a FAO:
- im Steuerrecht 1999/2000
- im Arbeitsrecht 2003/2004
- seit 2021 Alleininhaber der Kanzlei Dr. Wentzel & Weiß
Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit
- Das gesamte Ehe- und Familienrecht (z.B. Kindschaftsrecht, Sorge- und Umgangsrecht, Ehe- und Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich)
- Das gesamte Verkehrsrecht (z.B. außergerichtliche Abwicklung von Verkehrsunfällen, Führerscheinangelegenheiten, Verteidigung in Ordnungswidrigkeits- und Verkehrsstrafsachen, gerichtliche Geltendmachung von Schadens- und Schmerzensgeldansprüchen)
- Kauf- und Gewährleistungsrecht (z.B. im Kraftfahrzeugbereich)
- Arbeitsrecht
Notarielle Tätigkeit
Sehen Sie unter Notarabteilung.
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- Wittener Anwaltverein
- Beirat im Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK)
Zu den berufsrechtlichen Regelungen und den Informationspflichten nach § 6 TDG sehen Sie unter Impressum.