Personalia

  • Studium in Bochum
  • Erstes juristisches Staatsexamen 1993
  • Zweites juristisches Staatsexamen 1996
  • Tätig als selbständiger Rechtsanwalt seit 1996
  • Tätig als Notar seit 2016
  • Fachanwalt für Familienrecht seit 1999
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2013
  • Erfolgreich absolvierte Fachanwaltslehrgänge gem. §§ 4, 4a FAO:
    • im Steuerrecht 1999/2000
    • im Arbeitsrecht 2003/2004
  • seit 2021 Alleininhaber der Kanzlei Dr. Wentzel & Weiß

Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit

  • Das gesamte Ehe- und Familienrecht (z.B. Kindschaftsrecht, Sorge- und Umgangsrecht, Ehe- und Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich)
  • Das gesamte Verkehrsrecht (z.B. außergerichtliche Abwicklung von Verkehrsunfällen, Führerscheinangelegenheiten, Verteidigung in Ordnungswidrigkeits- und Verkehrsstrafsachen, gerichtliche Geltendmachung von Schadens- und Schmerzensgeldansprüchen)
  • Kauf- und Gewährleistungsrecht (z.B. im Kraftfahrzeugbereich)
  • Arbeitsrecht

Notarielle Tätigkeit

Sehen Sie unter Notarabteilung.

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Wittener Anwaltverein
  • Beirat im Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK)

Zu den berufsrechtlichen Regelungen und den Informationspflichten nach § 6 TDG sehen Sie unter Impressum.